Rudolf-Diesel-Straße 9
64319 Pfungstadt
www.macherfestival.io
orga@macherfestival.io
Datum: 07.08.2025, 10:00 Uhr bis 10.08.2025, 18:00 Uhr
Ort: Ferropolis – Stadt aus Eisen, Gräfenhainichen
Die Hausordnung gilt für den Besuch der Veranstaltung sowie für das Betreten der vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsflächen inklusive Parkplätzen und Wegen zur Veranstaltungsstätte. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte – auch über Drittanbieter – erkennen Besucher:innen diese AGB sowie die geltende Hausordnung an. Zusätzlich gelten die AGB der Ferropolis Stiftung (www.ferropolis.de).
Das Hausrecht obliegt der Macher Festival GmbH. Der eingesetzte Sicherheitsdienst ist befugt, im Namen des Veranstalters dieses Recht auszuüben, insbesondere Einlasskontrollen und Platzverweise durchzuführen.
Zutritt zur Veranstaltung ist grundsätzlich erst ab 12 Jahren gestattet.
Besucher:innen erhalten Zutritt nur nach bestätigter Teilnahme an der im Vorfeld verpflichtenden Sicherheitsunterweisung, deren Inhalte in einem separaten Dokument geregelt sind.
Ticketarten: Festivaltickets (Einzelticket), Gruppentickets (5er & 10er), Tagestickets (Freitag & Samstag), Shuttle-Bus-Ticket, Auto-Stellplatz auf dem Campingplatz, Outfield-Parkplatz-Ticket. Der Weiterverkauf von Tickets an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist untersagt. Tickets dürfen ausschließlich über www.macherfestival.io oder offizielle Partner wie Weeztix.com bezogen werden. Kulanzregelung Rückgabe: Tickets können innerhalb von 14 Tagen nach Kauf über Weeztix.com storniert und zurückgegeben werden. Danach ist eine Rückgabe ausgeschlossen.Besucher:innen ab 80 Jahren benötigen kein Ticket.
Hinweis zum Jugendschutz:
Für alle minderjährigen Besucher:innen gelten die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der Veranstalter ist verpflichtet, diese Vorschriften konsequent umzusetzen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder anderer nicht zu vertretender Umstände abzusagen, abzubrechen oder zu verschieben. In diesem Fall behalten Tickets ihre Gültigkeit für den Nachholtermin. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur, wenn dem Besucher nachweislich die Teilnahme am Nachholtermin nicht zumutbar ist (z. B. unverschiebbare Familienereignisse oder gebuchte Urlaubsreisen). Darüber hinausgehende Kosten (Anreise, Unterkunft etc.) sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt umfasst u. a. Pandemien, extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen, Terrorgefahr, behördliche Anordnungen. Maßgeblich ist die Einschätzung des Veranstalters unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten.
Einlass erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets und nach bestätigter Sicherheitsunterweisung. Besucher:innen erklären sich mit Sicherheitskontrollen einverstanden. Der Veranstalter kann Personen den Zutritt verweigern, wenn:
Besucher:innen verpflichten sich, Rücksicht auf andere zu nehmen und sich nicht gefährdend oder belästigend zu verhalten. Zuwiderhandlungen (z. B. Gewalt, Sachbeschädigung, Verstoß gegen Rauchverbote, illegale Aufnahmen) führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Eine Liste verbotener Gegenstände befindet sich unter www.macherfestival.io/faq. Der Veranstalter behält sich vor, auch vor Ort einzelne Gegenstände auszuschließen.
Der Veranstalter, Sponsoren und Partner erstellen während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu PR-Zwecken. Mit dem Betreten des Geländes erklären sich Besucher:innen damit einverstanden.Das erstellte Bild- und Videomaterial kann auf den sozialen Kanälen des Veranstalters (z. B. Instagram, Facebook, YouTube, TikTok) veröffentlicht, geteilt und verbreitet werden. Darüber hinaus kann dieses Material zu kommerziellen Zwecken genutzt, an Dritte weitergegeben und verkauft werden. Hinweise zum Datenschutz siehe §14.
Auf dem Macher Festival Gelände wird mit Werkzeugen (z. B. Akkuschrauber, Sägen, Schweißgeräten) sowie schwerem Gerät gearbeitet. Daraus ergibt sich ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch unsachgemäße Benutzung von Maschinen, scharfkantige Materialien, offene Werkbereiche und ggf. Eigenbauten. Die Teilnahme an sämtlichen handwerklichen Workshops und Arbeiten an Werkstationen erfolgt auf eigene Gefahr. Jede:r Teilnehmer:in trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für verursachte Schäden. Die Teilnahme ist ausschließlich nüchtern, ohne Restalkohol und frei von bewusstseinsverändernden Substanzen (z. B. Drogen oder Medikamente mit beeinträchtigender Wirkung) erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung. Den Anweisungen der Festivalleitung, Workshopleitung sowie aller zuständigen Helfer:innen ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Verstöße gegen Sicherheitsanweisungen, die sich selbst oder andere gefährden, führen zum sofortigen Ausschluss von der Aktivität oder dem gesamten Festival. Innerhalb aller Werkbereiche herrscht absolutes Rauchverbot. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter ständiger Anwesenheit ihrer erziehungsbeauftragten Person an Workshops und handwerklichen Aktivitäten teilnehmen. Für Kinder über 16 Jahren ist eine eigene Einwilligung zur Teilnahme sowie zur Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Bild- und Tonaufnahmen) erforderlich. Vor der Nutzung von Maschinen ist eine vorherige Einweisung oder das Lesen der Bedienungsanleitung zwingend erforderlich. Bei Unklarheiten darf die Maschine nicht verwendet werden. Die Nutzung ist nur in Anwesenheit von geschultem Personal oder weiteren Teilnehmer:innen erlaubt – niemals allein. Die Werkzeuge dürfen nur ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet werden. Unsachgemäße Nutzung kann zu schweren Unfällen führen (z. B. Verlust von Gliedmaßen oder Augenlicht).Das Tragen von Schutzausrüstung wie Schutzbrillen, festen Schuhen und angepasster Kleidung ist verpflichtend. Pro Maschine arbeitet stets nur eine Person. Andere müssen sich außerhalb des Gefahrenbereichs aufhalten. Der Arbeitsplatz ist sauber zu halten. Bei technischen Problemen ist das Gerät sofort abzuschalten und das Betreuungsteam zu informieren. Die Teilnahme an handwerklichen Aktivitäten, Workshops oder DIY-Stationen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung durch den Veranstalter für daraus resultierende Sach- oder Personenschäden. Mit Teilnahme erkennen Besucher:innen diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an. Das Gelände kann bei Gefährdung geräumt oder abgesperrt werden, ohne Anspruch auf (Teil-)Erstattung.
Line-Up- oder Programmänderungen, auch kurzfristig, behalten wir uns vor. Ausfälle einzelner Künstler:innen stellen keinen Rückerstattungsgrund dar.
Ferropolis, Gräfenhainichen. Bei organisatorischem Bedarf kann der Veranstaltungsort verlegt werden, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung entsteht.
Campen ist nur auf offiziellen Campingflächen mit gültigem Macher Festival Ticket erlaubt. Fahrzeuge dürfen auf dem Campingplatz nur dann abgestellt werden, wenn zusätzlich ein gültiges Auto-Stellplatz-Ticket erworben wurde. Nach dem Parken ist das Bewegen oder Umplatzieren des Fahrzeugs auf dem Campingplatz untersagt. Die Abfahrt ist ausschließlich beim finalen Verlassen des Festivalgeländes zulässig.
Die Besucher:innen werden darauf hingewiesen, dass der Veranstalter keine Unfall-, Haftpflicht- oder Diebstahlversicherung für Teilnehmer:innen abgeschlossen hat. Es wird empfohlen, bei Bedarf eine eigene Versicherung abzuschließen, insbesondere bei der Teilnahme an risikobehafteten Aktivitäten wie Workshops oder dem Aufenthalt auf dem Campingplatz.Die gesetzlichen Ansprüche auf Schadensersatz bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen unter www.macherfestival.io/datenschutz. Bei gesetzlicher Verpflichtung werden Daten (z. B. zur Infektionsnachverfolgung) an Behörden weitergeleitet.
Bestandteil dieser AGB ist die vom Besucher auszufüllende Haftungsfreistellungs- und -ausschlusserklärung.
Zuletzt aktualisiert: April 2025